Immobilienkauf Sanierungspflicht GEG

Immobilienkauf & GEG

Sanierungspflicht nach dem Hauskauf

Sie wollen sich eine Wohnimmobilie kaufen - Vorsicht Sanierungspflicht

Beim Kauf einer Immobilie können aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verschiedene Nachrüstpflichten auf Sie zukommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bestimmte energetische Standards nicht erfüllt werden. Das GEG zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, um so den Energieverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Was ist zu beachten?

Nachrüstpflichten

Dach bzw. oberste Geschossdecke

Gemäß § 47 des GEG müssen Eigentümer bestehender Gebäude dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken oder das darüberliegende Dach den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz entsprechen. Falls Sie also ein älteres Gebäude kaufen, das diese Anforderungen noch nicht erfüllt, könnten Sie verpflichtet sein, entsprechende Nachrüstungen vorzunehmen.
Beim Eigentumswechsel eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht zur Nachrüstung gemäß Absatz 1 innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 vom neuen Eigentümer zu erfüllen.

Wassergeführte Rohrleitungen

Nach dem Kauf einer Immobilie kann es erforderlich sein, die Warmwasserrohrleitungen zu dämmen, insbesondere wenn diese bisher nicht den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Das GEG schreibt vor, dass Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, entsprechend gedämmt werden müssen, um Energieverluste zu minimieren.

Die Anforderungen an die Dämmung solcher Leitungen richten sich nach dem Innendurchmesser der Leitungen und sollen sicherstellen, dass die Wärmeabgabe von ungedämmten zugänglichen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen begrenzt wird. Ziel ist es, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern und den Energieverbrauch für die Warmwasserversorgung zu reduzieren.

Betriebsverbot für Heizkessel

Eigentümer dürfen ihre Heizkessel, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nicht mehr betreiben. Für Heizkessel, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, gilt ein Betriebsverbot nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung .

Fördermöglichkeiten können helfen!

Um die finanzielle Belastung durch die erforderlichen Maßnahmen zur Energieeffizienz zu mildern, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Das GEG sieht beispielsweise Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme oder Kälte sowie für die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude vor. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem die Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden und neu zu errichtenden Gebäuden, die Errichtung besonders energieeffizienter Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei der Sanierung bestehender Gebäude. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen dieser Förderprogramme zu informieren, da diese sich im Laufe der Zeit ändern können und oft an spezifische Anforderungen gebunden sind.

Schauen Sie am besten auf den Internetseiten der bei der KfW oder der Bafa vorbei oder lassen Sie sich von unseren Experten dazu beraten.

Fazit

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, sollten Sie sich bewusst sein, dass mit dem Kauf Nachrüstpflichten laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Sie zukommen können, die darauf abzielen, die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern. Zugleich existieren Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten können. Eine sorgfältige Überprüfung der Immobilie unter Berücksichtigung dieser Aspekte sowie die Beratung durch Fachleute können dabei helfen, unerwartete Kosten zu vermeiden und die verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Lassen Sie sich nicht von den umfassenden Anforderungen abschrecken, die Sie online bei der KfW oder dem BAFA einsehen können. Es ist zutreffend, dass die Materie umfangreich und die Komplexität nicht immer leicht zu durchdringen ist. Sollten Sie Unterstützung bei den Anforderungen und den Antragsstellungen benötigen, sprechen Sie uns an. Indem Sie sich vor dem Kauf informieren und nach dem Kauf die richtigen Schritte unternehmen, kann der Traum Ihrer Immobilie Wirklichkeit werden.

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