Der Weg zum Notar

Der Weg zum Notar beim Immobilienkauf: Ein Überblick

Der Notartermin beim Immobilienkauf

Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Eigenheim

Der Notartermin beim Immobilienkauf – Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Eigenheim Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen ein bedeutsamer Moment im Leben. Es ist ein Schritt, der nicht nur mit großer Vorfreude, sondern auch mit zahlreichen formalen Prozessen verbunden ist. Einer der wesentlichsten davon ist der Notartermin. Dieser markiert nicht nur den rechtlich bindenden Abschluss des Kaufprozesses, sondern sichert auch die Interessen beider Parteien – Käufer und Verkäufer – ab. Doch was genau geschieht beim Notar, und warum ist dieser Termin so entscheidend? In den folgenden Abschnitten beleuchten wir den Ablauf beim Notar beim Immobilienkauf und erklären, was Käufer und Verkäufer erwarten können. Von den Vorgesprächen über den Vertragsentwurf bis hin zur eigentlichen Beurkundung und der nachfolgenden notariellen Vertragsabwicklung – wir führen Sie durch die einzelnen Stationen dieses wichtigen Prozesses und bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über den Weg zum Eigenheim.

Vorgespräche und Vertragsentwurf

Der Immobilienkauf beginnt mit den ersten Gesprächen zwischen Käufer und Verkäufer. Erst der beurkundete Notarvertrag schafft eine bindende Verpflichtung. Haben sich beide Parteien geeinigt, wird der Notar kontaktiert, der einen ersten Vertragsentwurf erstellt. Wesentliche Punkte wie Objektdaten, Kaufpreis und Nutzung werden aufgenommen​​.

Beratung und Beurkundung

Der Notar berät beide Parteien hinsichtlich des Vertragsentwurfs. Änderungen und Ergänzungen können noch vorgenommen werden. Im Beurkundungstermin erklärt der Notar den rechtlichen Inhalt und führt durch die Unterschrift zum rechtsgültigen Kaufvertrag​​.

Notarielle Vertragsabwicklung

Die notarielle Vertragsabwicklung sichert ab, dass Käufer und Verkäufer kein Risiko eingehen. Der Notar übernimmt nach der Beurkundung die Durchführung des Vertrags und agiert als Treuhänder. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, gibt der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch frei​​.

Absicherung und Eigentumsübergang

Für den Käufer wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die den Eigentumsverschaffungsanspruch sichert. Die Eigentumsumschreibung erfolgt nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Bestätigung der Grunderwerbsteuerzahlung. So ist der Eigentumsübergang rechtlich gesichert​​.

Checkliste

7 wichtige Dokumente für den Notartermin

1. Personalausweis oder Reisepass

Zur eindeutigen Identifikation beim Notar.

2. Grundbuchauszug

Aktueller Auszug aus dem Grundbuch.

3. Bauunterlagen

Baugenehmigung: Falls zutreffend.
Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Gebäudes.
Grundrisse: Aktuelle Grundrisse der Immobilie.
Flurkarte: Aktuelle Flurkarte mit Einzeichnung des Grundstücks.

4. Energieausweis

Gültiger Energieausweis der Immobilie.

5. Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Teilungserklärung: Falls die Immobilie Teil einer WEG ist.
Protokolle der Eigentümerversammlungen: Die letzten drei Jahre.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung: Aktuellster Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung der WEG.

6. Nachweise über Sanierungen und Modernisierungen

Belege über durchgeführte Arbeiten und deren Kosten.

7. Finanzierungszusage der Bank

Falls der Kauf über ein Darlehen finanziert wird.

Ihr Traum vom Eigenheim beginnt hier – Kontaktieren Sie uns!

Sie stehen vor dem großen Schritt, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Als erfahrene Immobilienmakler begleiten wir Sie auf dem gesamten Weg – von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin. Mit Fachkenntnis, Engagement und einem umfassenden Servicepaket sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienprojekt erfolgreich und stressfrei verläuft.

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Immobilienkauf Sanierungspflicht GEG

Immobilienkauf & GEG

Sanierungspflicht nach dem Hauskauf

Sie wollen sich eine Wohnimmobilie kaufen - Vorsicht Sanierungspflicht

Beim Kauf einer Immobilie können aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verschiedene Nachrüstpflichten auf Sie zukommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bestimmte energetische Standards nicht erfüllt werden. Das GEG zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, um so den Energieverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Was ist zu beachten?

Nachrüstpflichten

Dach bzw. oberste Geschossdecke

Gemäß § 47 des GEG müssen Eigentümer bestehender Gebäude dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken oder das darüberliegende Dach den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz entsprechen. Falls Sie also ein älteres Gebäude kaufen, das diese Anforderungen noch nicht erfüllt, könnten Sie verpflichtet sein, entsprechende Nachrüstungen vorzunehmen.
Beim Eigentumswechsel eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht zur Nachrüstung gemäß Absatz 1 innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 vom neuen Eigentümer zu erfüllen.

Wassergeführte Rohrleitungen

Nach dem Kauf einer Immobilie kann es erforderlich sein, die Warmwasserrohrleitungen zu dämmen, insbesondere wenn diese bisher nicht den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Das GEG schreibt vor, dass Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, entsprechend gedämmt werden müssen, um Energieverluste zu minimieren.

Die Anforderungen an die Dämmung solcher Leitungen richten sich nach dem Innendurchmesser der Leitungen und sollen sicherstellen, dass die Wärmeabgabe von ungedämmten zugänglichen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen begrenzt wird. Ziel ist es, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern und den Energieverbrauch für die Warmwasserversorgung zu reduzieren.

Betriebsverbot für Heizkessel

Eigentümer dürfen ihre Heizkessel, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nicht mehr betreiben. Für Heizkessel, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, gilt ein Betriebsverbot nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung .

Fördermöglichkeiten können helfen!

Um die finanzielle Belastung durch die erforderlichen Maßnahmen zur Energieeffizienz zu mildern, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Das GEG sieht beispielsweise Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme oder Kälte sowie für die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude vor. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem die Nutzung erneuerbarer Energien in bestehenden und neu zu errichtenden Gebäuden, die Errichtung besonders energieeffizienter Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei der Sanierung bestehender Gebäude. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen dieser Förderprogramme zu informieren, da diese sich im Laufe der Zeit ändern können und oft an spezifische Anforderungen gebunden sind.

Schauen Sie am besten auf den Internetseiten der bei der KfW oder der Bafa vorbei oder lassen Sie sich von unseren Experten dazu beraten.

Fazit

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, sollten Sie sich bewusst sein, dass mit dem Kauf Nachrüstpflichten laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf Sie zukommen können, die darauf abzielen, die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern. Zugleich existieren Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten können. Eine sorgfältige Überprüfung der Immobilie unter Berücksichtigung dieser Aspekte sowie die Beratung durch Fachleute können dabei helfen, unerwartete Kosten zu vermeiden und die verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Lassen Sie sich nicht von den umfassenden Anforderungen abschrecken, die Sie online bei der KfW oder dem BAFA einsehen können. Es ist zutreffend, dass die Materie umfangreich und die Komplexität nicht immer leicht zu durchdringen ist. Sollten Sie Unterstützung bei den Anforderungen und den Antragsstellungen benötigen, sprechen Sie uns an. Indem Sie sich vor dem Kauf informieren und nach dem Kauf die richtigen Schritte unternehmen, kann der Traum Ihrer Immobilie Wirklichkeit werden.

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